Verhaltenstherapie 

Es handelt sich um Verhaltenstherapie, deren Kosten von gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen übernommen werden können und als beihilfefähig bewertet werden. Die nötigen Informationen für die Antragstellung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie von mir im Termin. Bitte bringen Sie die elektronische Gesundheitskarte zum ersten Termin und nachfolgend zu Beginn jedes Quartals mit. Wenn Sie privat versichert sind, informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Formalitäten zur Aufnahme einer Psychotherapie. Dies gilt auch für Beihilfeberechtigte.

 

Psychotherapeutische Sprechstunden dienen dem Klären eines Therapiebedarfs und dem Kennenlernen. Die Vereinbarung eines solchen Erstgespräches findet telefonisch statt. In einer Psychotherapie behandelte Störungsbilder sind unter anderem

• Depression
 • Angst
 • Zwang
 • Aufmerksamkeitsstörungen

• Ausscheidungsstörungen
 • Tics
 • Essstörungen
 • Sozialverhaltensstörungen

• Anpassungsstörungen
 • Posttraumatische Belastungsstörungen